Infos

R.A.N. Rent A Nurse GmbH

Die Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit bezeichnet die temporäre Überlassung eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin an ein Entleihunternehmen, hier Krankenhäuser und Kliniken, durch ein Verleihunternehmen.


  • Verleiher*in & Zeitpersonal: Die Pflegefachkraft ist über einen Arbeitsvertrag bei einem Personaldienstleister wie der Rent A Nurse GmbH angestellt. Der Arbeitsvertrag regelt alle Rechten und Pflichten und enthält neben Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub- und Lohnfortzahlungsregelungen etc. Die Pflegefachkraft genießt dadurch alle gesetzlichen und taritvertraglichen Rechte und Pflichten einer Arbeitnehmer*in, z. B. Leistungen der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Sie unterliegt der Weisungsbefugnis der Verleiherin, Rent A Nurse GmbH, die darauf achtet, dass die Mitarbeiter*innen zur richtigen Zeit am richtigen Einsatzort sind und ihre Arbeitnehmerpflichten gegenüber dem Kunden erfüllen können.


  • Verleiher*in & Entleiher*in: Zwischen der Verleiher*in (Rent A Nurse GmbH) und einer Entleiher*in (Klinik) besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der die konkrete Tätigkeit der Zeitarbeitnehmer*in, die Arbeitszeit im Einsatzunternehmen sowie den Preis/Stundenverrechnungssatz regelt. Für diese Arbeitnehmerüberlassung erhält die Verleiher*in einen Rechnungsbetrag von der Entleiher*in (da sie alle Arbeitgeberpflichten übernimmt).


  • Zeitpersonal & Entleiher*in: Die Zeitarbeitnehmer*in ist für einen begrenzten und vorher festgelegten Zeitraum bei der Entleiher*in tätig und lässt sich den Arbeitseinsatz bei Dienstende von dieser schriftlich oder digital bestätigen.


  • Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Die Rechte und Pflichten von Leih-/Zeitpersonal, Entleih- und  Verleiheunternehmen werden im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Beispielsweise ist die Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich nur zulässig, wenn das Verleihunternehmen über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügt (§ 1 AÜG). Die Erlaubnis ist nach § 2 auf ein Jahr zu befristen und kann unbefristet erteilt werden, wenn der Verleiher 3 aufeinanderfolgende Jahre tätig war. Mit Inkrafttreten der AÜG-Reform (01.04.2017) existieren neue Regelungen im Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung. Die wichtigsten Änderungen betreffen:

Die Höchstüberlassungsdauer: Leiharbeitnehmer dürfen nicht länger als 18 Monate beim selben Kunden im Einsatz sein, wenn der Einsatz nicht für mehr als 3 Monate unterbrochen wurde. Das gilt auch, wenn das Leihpersonal zuvor durch einen anderen Personaldienstleister überlassen wurde (Arbeitnehmerbezug). Voreinsatzzeiten müssen angerechnet werden. Nur wenn der Einsatz für länger als 3 Monate unterbrochen wurde, beginnt die Frist wieder neu. Mit der Einführung von Equal Payment sollen Zeitarbeitnehmer*innen nach 9 Monaten ununterbrochener Einsatzdauer (s. o.) ein gleichwertiges Entgelt erhalten wie die Stammbelegschaft. Dazu zählen auch weitere Vergütungsanteile, die aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, z. B. Zulagen oder Zuschläge sowie Sachbezüge.


Welche Vorteile bietet die Zeitarbeit für Pflegekräfte?

Ein häufig genannter Grund für den Wechsel in die Zeitarbeit sind flexiblere Arbeits- und Freizeiten. Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeeinrichtungen haben z. T. mit Personalmangel und hohen Personalausfällen zu kämpfen, um die Rund-um-die-Uhr-Versorgung sicherzustellen. Die Folge: ein hoher Arbeitsanfall in der Pflege. Die mangelnde Planbarkeit wirkt sich auf die Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben aus. Die hohe Arbeitsbelastung, Stress und der fehlende Ausgleich einer gesunden Work-Life-Balance können den Gesundheitszustand beeinträchtigen.

Zeitarbeit bietet in den meisten Fällen den Vorteil, dass Pflegekräfte Einfluss auf ihre Einsatzzeiten haben, Arbeits- und Schichtzeiten also mitbestimmen können. Ein geregelter Arbeitsplan lässt Raum für Familienplanung, oder ein berufsbegleitendes Studium zu absolvieren oder regelmäßige Hobbys.  Durch den Wegfall kurzfristiger Extra- oder Wochenendschichten wird die Arbeitsbelastung verringert.

Wer abwechslungsreiches Arbeiten schätzt, gerne neue Menschen und Bereiche kennenlernt und Routine oder das Verharren in festen Strukturen vermeiden möchte, kann hier profitieren. Er sammelt ein breites Erfahrungswissen und kann mit seinem Blick von außen neue Impulse einbringen. Oft verdient eine Pflegefachkraft im Rahmen der pflegerischen Arbeitnehmerüberlassung ein übertarifliches Gehalt, außerdem fachliche Weiterbildungen, Zuschüsse (z. B. zur Kinderbetreuung) und die Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten an.

Welche Nachteile hat die Zeitarbeit für Pflegekräfte?

Pflegekräfte in der Zeitarbeit bleiben oft nur für begrenzte Zeit in einer Einrichtung. Kollegen und Patienten wechseln regelmäßig. Auch die Einsatzorte ändern sich. Daher kann die Arbeitsstätte mal weiter, mal weniger weit entfernt vom eigenen Zuhause liegen.  Strukturen und Routinen können sich je nach Einrichtung unterscheiden. Wer sich bewusst für einen Wechsel in die Zeitarbeit entscheidet, sieht dies jedoch eher als Vorteil. Pflegekräfte in der Zeitarbeit kennen unterschiedliche Arbeitsabläufe und sind meist sehr gut dazu in der Lage, sich anzupassen. 

Wie können Arbeitgeber im Gesundheitswesen vom Personalleasing profitieren?

Das Modell der Arbeitnehmerüberlassung bietet Arbeitgebern im Gesundheitsbereich eine Alternative. Zeitpersonal ist bei einem Personaldienstleister arbeitsvertraglich angestellt und nur für einen vereinbarten Einsatzzeitraum in einer Pflegeeinrichtung tätig. 

Für Kliniken und andere Einrichtungen ist die Leiharbeit ein wertvolles Flexibilisierungsinstrument. Sie verfügen über eine ad hoc abrufbare Reserve für einen bedarfsgerechten Personaleinsatz. Die Verrechnungssätze sind dabei oft geringer, als wenn sie selber eine flexible Personalreserve vorhalten würden. In Spitzenzeiten können die Einrichtungen auf den Mitarbeiterpool der Zeitarbeitsfirmen zurückgreifen, um Personalengpässe, teure Überstunden und die zusätzliche Arbeitsbelastung für das Stammpersonal zu vermeiden. Insgesamt kann eine geringere Belastung zu einer ausgeglichenen und motivierten Belegschaft beitragen. Eine dauerhafte Überforderung der Beschäftigten wirkt sich negativ auf die Arbeitszufriedenheit aus, was das Risiko der Fluktuation erhöhen und die Einrichtung im Falle einer hohen Fluktuationsrate unter Rekrutierungsdruck setzt. 


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